Die Gemeinde wird vom Amt Gartz (Oder) mit Sitz in der gleichnamigen Stadt verwaltet
Bundesland
Landkreis
Uckermark
Einwohner
717 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16306
Vorwahl
033331
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindebüro Hohenselchow-Groß Pinnow
Hauptstraße 1
16348 Hohenselchow-Groß Pinnow
2. Ordnungsamt Landkreis Barnim
Breitscheidstraße 43
16225 Eberswalde
3. Bürgeramt Landkreis Barnim
Karl-Marx-Straße 5
16225 Eberswalde
Gemeinde Hohenselchow-Groß Pinnow – Öffnungszeiten
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FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.